Wichtiger Termin für Arbeitgeber: Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen müssen bis 31. März gemeldet werden

Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Die CD-ROM mit dem Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan, mit dem das Anzeigeverfahren elektronisch abgewickelt wird, wurde im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt.

Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Arbeitsagentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 / 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Göppingen, der die Landkreise Esslingen und Göppingen umfasst.

Weitere Informationen können unter www.rehadat-elan.de abgerufen werden.

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