Ausnahmeregelungen Arbeitszeitgesetz

ver.di Baden-Württemberg lehnt in dieser schweren Krise Ausnahmeregelungen für systemrelevante Tätigkeiten beim Arbeitszeitgesetz nicht ab, fordert aber einen besseren und verbindlich geregelten Schutz aller betroffenen Beschäftigten.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Überall, wo Sonntagsarbeit zur Versorgung der Bevölkerung jetzt erforderlich ist, werden wir in diesen Tagen selbstverständlich keine Grundsatzdebatten führen. Aber der Schutz der Beschäftigten vor einer massiven Überlastung und vor Infektionen muss mit oberster Priorität gewährleistet werden. Die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken können jetzt nicht wochenlang 12-Stunden Schichten leisten, sie brechen sonst eher kurz- als mittelfristig zusammen. Damit ist niemandem gedient. Die Beschäftigten im Handel hören zwar, dass ihre Arbeitgeber zu ihrem Schutz vor Ansteckungen jetzt mehr Maßnahmen ergreifen sollen, in den meisten Läden sehen sie davon aber noch nichts. Die Politik muss deshalb sofort verbindlich vorschreiben, was in allen noch offen Verkaufsstellen im Land an konkreten Schutzmaßnahmen einzuhalten ist. Die Betriebs- und Personalräte in allen betroffenen Bereichen sind selbstverständlich überall bei der Umsetzung der neuen Schichtpläne zu beteiligen. Und auch die Eltern, die im Lebensmittelhandel beschäftigt sind, müssen einen klaren und verbindlichen Anspruch auf Notfallbetreuung für ihre Kinder bekommen.

Wir müssen jetzt gemeinsam eine Balance finden, die es allen Beschäftigten in diesen systemrelevanten Bereichen ermöglicht, die kommenden Wochen gesund zu überstehen.“

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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