Protestaktion Bundesteilhabegesetz

ver.di Baden-Württemberg unterstützt grundsätzlich die heutige Protestaktion der Liga der freien Wohlfahrtspflege zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg. Die Gewerkschaft fordert das Land auf, seiner Verantwortung für gute Inklusion gerecht zu werden, und befürchtet, dass es ohne zusätzliche Haushaltsmittel zu Leistungseinschränkungen kommen wird.

Den Trägern der Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen deshalb jetzt die Mittel bereitgestellt werden, die tatsächlich gebraucht werden, um die Mammutaufgabe zu schaffen, endlich von der Fürsorge zu einem Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf die richtige Eingliederungshilfe für den ermittelten persönlichen Bedarf haben, zu kommen.

„Halbe Sachen in dieser entscheidenden Umstellungsphase gehen letztlich immer zu Lasten der Menschen mit Behinderung. Denn zu wenig Geld im System, heißt Spardruck bei den Beschäftigten, die dann weniger fördern, begleiten, unterstützen und pflegen können. Ja zur Inklusion, aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und damit auch der Menschen mit Behinderungen“, so Silke Hansen von ver.di Baden-Württemberg.

Die Liga der Wohlfahrtsverbände ist aus ver.di Sicht in der Lage, den finanziellen Aufwand seriös zu beziffern. Dabei hat die Behindertenhilfe ernste Probleme, weil Ausbildungsplätze leer bleiben und Fachkräfte den Beruf verlassen. Es mangelt an Attraktivität: dazu gehören gute Rahmenbedingungen und gute Bezahlung. Der nun anstehende Haushaltsbeschluss darf die Rahmenbedingungen nicht noch zusätzlich erschweren.

Hintergrund: Seit 2016 ist Teilhabe und mehr Selbstbestimmung Menschenrecht. Aus dem Bundesteilhabegesetz ist mit der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ein neues Leistungsgesetz (SGB IX) hervorgegangen. Die Behindertenhilfe wird über die Finanzierung nach SGB IX gesteuert.

Ab Januar 2020 sind Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen getrennt. Budgetneutral werden Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die Förderung, Begleitung, Unterstützung und Pflege sicherstellen, in gleicher Höhe weiter finanziert für eine Übergangszeit von zwei Jahren.

Doch über den Rahmenvertrag und die Zuständigkeit für die Bedarfsermittlung streiten die Leistungsträger und Leistungserbringer noch.

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/102844/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.