Wie viel Rettungsleitstellen braucht das Land

Nennenswerte Strukturverbesserungen durch Regionalleitstellen- selbst die Hilfsfristen könnten optimiert werden

 

Von Alfred Brandner

„Wir können nicht länger schweigend zusehen“ Leitstellenbetrieb ist pannenträchtig“ so die Schlagzeilen in der Schwäbisch Gmünder Rems – Zeitung 1988

Der ehemalige Rettungsdienstchef  Miller und sein Mitarbeiter,  hatten nach Stilllegung der Rettungsleitstelle Schwäbisch Gmünd das Thema öffentlich gemacht, und eine sofortige Reaktivierung  gefordert.

Zwischenzeitlich sind fast dreißig Jahre vergangen, und wir haben einen richtungsweisenden Wandel in der Technik. Eine solche Forderung wäre längst nicht mehr zu halten- im Übrigen auch nicht gewünscht.

Der Ostalbkreis in Baden Württemberg, verfügte zu dieser Zeit über zwei Rettungsleitstellen, von denen die in Schwäbisch Gmünd nach Gutachterempfehlung aus Kostengründen 1988 geschlossen wurde. Die Disposition für den Altkreis Schwäbisch Gmünd wurde nun von der Rettungsleitstelle in Aalen übernommen.

O – Wortlaut Rems – Zeitung  22.12.1988:

Für Miller und Brandner, aber auch für viele andere Mitarbeiter war eine Welt zusammengebrochen, als im verantwortlichen Bereichsausschuss die Entscheidung gegen die Selbständigkeit der Gmünder Rettungsleitstelle gefallen sei. Aus Gewissensgründen hätten sie und weitere Rettungsdienstler damals gekündigt. Wie Miller und Brandner berichteten, hätten sie und ihre Mitstreiter, lange vor der Entscheidung aus Sicht der Praktiker vor den drohenden Nachteilen einer Zentralisierung des Rettungsdienstes gewarnt. Doch man habe stets das Gefühl gehabt, gegen eine Mauer anzurennen. Jetzt sei es an der Zeit, dass auch die Mitglieder des Bereichsausschusses ihre Fehler bekennen müssten. „Wir können nicht länger zusehen und schweigen, so sagten die beiden Fachleute und begründeten ihre öffentliche Kritik mit Verantwortungsgefühl für die Menschen im Ostalbkreis.

Doch Betriebs – Abläufe dürften sich längst optimiert haben, und die Schwierigkeiten einer Betriebsübernahme längst überwunden sein.

Bei subjektivem Empfinden, als auch bei objektiver Betrachtung, kann man im Rückblick sogar davon ausgehen,  dass dieser Vorgang der Leitstellenzentralisierung, die zunächst  aus Kostengründen vollzogen wurde, bewusst oder auch nicht, ein zukunftsweisender Vorgang war.

Man sollte den Wandel der Zeit nutzen, der aktuelle Stand verfügbarer Technik, bietet deutlich mehr Spielraum, und lässt die Vermutung zu, dass die Anzahl  der Rettungsleitstellen, wie  z.B. in Baden Württemberg, nicht mehr der gegebenen Größenordnung entsprechen muss. Für dieses Bundesland wurden bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in 2009, noch über 30 RLST festgeschrieben- das muss kein Vorteil sein.

Wenn Kostenträger und Politik verpflichtet sind, verantwortungsbewusst mit den Geldern der Versicherten umzugehen, dann sind diese erst recht verpflichtet, verantwortungsbewusst für die Bereitstellung funktionierender Systeme zum Erhaltung der Gesundheit und des Lebens der Versicherten zu sorgen.

Es stellt sich die berechtigte Frage, ob es bei einer Disposition über „Großleitstellen“ zu nennenswerten Strukturverbesserungen kommen könnte. Das bezieht sich neben der Kostenfrage, insbesondere auch auf eine deutliche Verbesserung der Hilfsfristen.

Für Zweifler und Pessimisten:

Zum besseren Verständnis: „Los Angeles hat 12 Millionen Einwohner und eine Leitstelle für Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr“ und es funktioniert bestens“.

 

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