Kuschelprozess oder der Tat angemessenes Verfahren

Sexualstraftäter vergeht sich an einer  18 -Jährigen auf einem Volksfest

In zahlreichen Pressemeldungen  wurde über den Missbrauch einer 18 – Jährigen auf einem Campingplatz im Bereich des Wasens  berichtet. Der Täter ist noch nicht gefasst, und die Fahndung läuft auf Hochtouren- so die Meldungen  in den Zeitungen.

Von Alfred Brandner Dozent in der Gewaltprävention/Rettungsdienst

Doch was geschieht wenn der Täter gefasst wird? Oftmals sind Strafverfahren und Urteile gegen Sexualstraftäter nur schwer zu verstehen. Man könnte so manches Geschehen subjektiv als Kuscheljustiz empfinden.

Sexualstraftäter  schänden Mädchen, Frauen und Kinder, und nach dem Missbrauch erfolgt oftmals die Tötung der Opfer- in diesem Falle hatte das  Mädchen wohl Glück im Unglück.

Was sich trocken und lapidar mit einfachen Worten beschreiben lässt, ist für überlebende Opfer ein Erlebnis, das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht so schnell vergessen wird. Der gewaltsame Übergriff auf den Körper einer Frau, ist zugleich ein Angriff  auf die Psyche. Die Opfer von Sexualstraftätern erleben Wut, Ohnmacht, Ekel und oftmals Todesangst. Mit viel Glück bleibt eine langanhaltende posttraumatische Belastungsstörung aus, so dass einem weiteren Lebensweg nichts im Wege steht.

Seitherige Urteile gegen diese Tätergruppe sehe ich mit entsprechender Skepsis. Die Meldungen über regelmäßige Wiederholungstaten, durch Täter welche frühzeitig als „geheilt“   entlassen wurden, bestätigen mich in meiner Annahme.

Den Straftätern wünsche ich die Strafe, die aus meiner Sicht für solche Schändungen gerechtfertigt wäre- nämlich die langjährige Unterbringung in einer Gefängniszelle, die von kräftigen Jungs dominiert wird. Diese sollten idealerweise im Umgang mit Mädchen, Frauen und Kindern über ein gewisses Ehrgefühl verfügen, um dann den Tätern  im wahrsten Sinne des Wortes „tatkräftig“ Nachhilfeunterricht geben zu können.

Bei subjektivem Empfinden gehe ich davon aus, dass eben auf diese Art ein besserer Effekt erzielt werden könnte, als mit dem ewigen Geplänkel vom armen Täter, der keine sonderlich glückliche Kindheit und Jugend hatte, und sich nun das Recht heraus nimmt, Mädchen, Frauen und Kindern in brutalster Manier, und  zum Zwecke des sexuellen Missbrauches zu überfallen.

Natürlich lässt  sich ein subjektives Empfinden, das oftmals hochgradig emotional  geprägt ist,  mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbaren.  Dennoch kann ich das Empfinden nicht loswerden, dass insbesondere den Sexualstraftätern, regelmäßig von allen Prozessbeteiligten Institutionen mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird als den geschändeten Opfern.

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