Geislinger Zeitung weigert sich, Rüge des Presserates abzudrucken

„Auf meine Beschwerde hin hat der deutsche Presserat gegenüber der Geislinger Zeitung mit Beschluss vom 9.3.2016 eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Diese ist zwingend zu veröffentlichen“, beschwert sich Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer gegenüber dem Filstalexpress, „die Geislinger Zeitung hat am 20. Juli 2016 eine Notiz -In eigener Sache- veröffentlicht, die den Inhalt der erteilten Rüge nur unvollständig und gänzlich sinnentstellt wiedergibt“.

„Ich hatte Beschwerde gegen die Geislinger Zeitung erhoben, weil diese meinen Leserbrief als redaktionellen Artikel mit sinnentstellender Überschrift veröffentlicht hatte, ohne mich davon vorher zu informieren“. So der Pfarrer im Ruhestand und SPD Kreisrat weiter, „außerdem hat die Redaktion meinen Leserbrief und eine weitere Mail an meinen damaligen Dienstvorgesetzten Dekan Elsässer und an Sascha Binder weiter geleitet“.

Der Presserat hat in seiner Rüge bemängelt, dass ein Leserbrief nur mit Zustimmung des Verfassers als redaktioneller Artikel veröffentlicht werden darf. Die Weitergabe von Briefen und Mails an Dritte stellt eine schwerwiegende Verletzung des Redaktionsgeheimnisses dar. Die GZ behauptet in seiner Notiz wahrheitswidrig, der Presserat habe die Umwandlung eines Leserbriefs in einen redaktionellen Artikel nicht gerügt. Die Weitergabe von Daten stelle aber eine Verletzung des „Informantenschutzes“ dar.

Zur Information unserer Leser hier der Beschluss des Presserates im Original: Beschluss Presserat 9.3.2016

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