Aktuelle Trink- und Abwasserpreise 2015 – In fast allen Gemeinden Baden‑Württembergs gibt es zusätzlich eine Gebühr für das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser

Die Verbraucher in Baden‑Württemberg bezahlen seit Jahresanfang für den Kubikmeter (m³) Trinkwasser durchschnittlich 2,07 Euro 1 . Die Abwassergebühr liegt bei 1,94 Euro/m³, die Niederschlagswassergebühr bei 0,46 Euro je Quadratmeter (m²) versiegelter Fläche. Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, stellten bis 2015 fast alle Gemeinden des Landes auf die sogenannte gesplittete Abwassergebühr um. Sie berücksichtigt über einen neuen, flächenbezogenen Gebührenanteil die Versiegelung des Grundstücks, die den Regenwassereintrag in die öffentliche Kanalisation erhöht. Bis 2009 berechnete sich die Abwassergebühr in der deutlichen Mehrzahl der Gemeinden allein anhand des Trinkwasserverbrauchs (Einheitsgebühr) .

Die Gebührenspanne in den Gemeinden ist erheblich. Sie liegt zum 1. Januar 2015 bei der Niederschlagswassergebühr zwischen 6 Cent (Ringsheim) und 1,33 Euro/m² (Widdern) und bei der Abwassergebühr zwischen 0,59 (Uhldingen-Mühlhofen) und 5,81 Euro/m³ (Creglingen, Einheitsgebühr). Auch beim Trinkwasser liegen die niedrigste und höchste Gebühr mit 43 Cent (Guggenhausen) und 5,03 Euro/m³ (Roigheim) weit auseinander. In den unterschiedlichen Gebühren äußert sich der Aufwand bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der zum Beispiel von der Ergiebigkeit der Wasservorkommen vor Ort oder der Siedlungsstruktur abhängt. Die gesplittete Abwassergebühr soll die Kosten der Abwasserbeseitigung verursachergerecht umverteilen und belastet damit auch den Flächenverbrauch. Haushalte mit höherem Wasserverbrauch, wie zum Beispiel Familien, werden tendenziell entlastet. Die Daten zu den Wasser- und Abwassergebühren wurden im Auftrag des Umweltministeriums Baden‑Württemberg erhoben.

1Einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Abwassergebühr in Baden-Württemberg 2009 bis 2015 nach dem Gebührenmodell
Jahr1) Gemeinden
insgesamt
Gemeinden mit
gesplitteter Gebühr
Gesplittete Gebühr2) Einheitsgebühr
Anzahl Prozent
1) Stand: Jeweils 1. Januar des Jahres.

2) Ohne Gemeinden, die eine freiwillige gesplittete Gebühr erheben.

Datenquelle: Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte

2009 1.102 27 2 98
2010 1.102 656 60 40
2011 1.101 934 85 15
2012 1.101 1.016 92 8
2013 1.101 1.034 94 6
2014 1.101 1.061 96 4
2015 1.101 1.066 97 3

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

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