KAB: “ Post setzt sich rechtswidrig über Sonntagsschutz hinweg“

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das netzwekr arbeitSwelt im Dekanat Göppingen-Geislingen protestieren gegen die Sonntagsarbeit bei der Post. Auch in den Bereichen Göppingen und Bad Boll hat die Post Briefe und Pakete am Sonntag zugestellt. Im Rahmen des derzeitigen Tarifstreits hat die Deutsche Post hierbei auf Aushilfskräfte, Beamte und Führungskräfte zurückgegriffen, wie die KAB in Erfahrung bringen konnte. „Die Zustellung von Post stellt eine werktägliche Tätigkeit dar und ist daher aufgrund der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das Gleiche gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen, die nicht mit den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in Einklang steht“, so KAB-Sekretär Ákos Csernai-Weimer aus Göppingen.

„Als Kirche setzen wir uns vehement dafür ein, dass der Sonntag geschützt bleibt und nicht ausgehöhlt wird. Die Post kann sich nicht auf einen Ausnahmetatbestand im Arbeitszeitgesetz berufen, so dass hier unzulässige Sonntagsarbeit geleistet wurde“, so Norbert Köngeter Stadtdiakon in Göppingen und Vertreter von netzwerk arbeitSwelt im Dekanat Göppingen Geislingen. „Wir fordern die Post ausdrücklich auf, weitere Rechtsverstöße beim Sonn- und Feiertagsschutz zu unterlassen.“

„Es ist nicht hinnehmbar“, so Csernai-Weimer weiter, „dass sich ein Unternehmen, welches zu einem beträchtlichen Teil im öffentlichen Eigentum steht, über geltende Gesetze hinwegsetzt, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen und den derzeitigen rechtmäßigen Streik der Arbeitnehmer/innen für bessere Arbeitsbedingungen zu umgehen versucht. Das Streikrecht ist Teil unserer Verfassung so wie der Schutz der Sonn- und Feiertage.“ Die in § 10  Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen am Sonntag von Gesetzes wegen erfassen den vorliegenden Sachverhalt nicht. Auch eine Einzelgenehmigung kommt nicht in Betracht.

Wir begrüßen die Ankündigung des Arbeitsministers in NRW, Guntram Schneider, die Arbeitsschutzbehörden anzuweisen, die Fälle der geleisteten Sonntagsarbeit zu untersuchen. Das Gleiche erwarten wir seitens der zuständigen Behörden in Baden-Württemberg. „Soweit sich die Post auf eine gesetzliche Ausnahme für Verkehrsbetriebe und zum Transport verderblicher Waren beruft, ist dies geradezu grotesk, so Georg Mück, Bezirksvorsitzender der KAB aus Göppingen.“ Der bestehende Tarifkonflikt wird durch dieses Vorgehen der Arbeitgeberseite weiter angeheizt. Das Streikrecht der Arbeitnehmer/innen wird  rechtswidrig seiner Wirkung beraubt.“, betonte Norbert Köngeter von netzwerk arbeitSwelt.

PM

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